Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2025

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Finanzblick GmbH, Finanzstraße 70, 10103 Berlin (nachfolgend "Finanzblick" genannt) gegenüber ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Finanzblick stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote von Finanzblick sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

2.2 Die Bestellung bzw. der Auftrag durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Finanzblick berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang anzunehmen.

2.3 Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistung.

3. Leistungen

3.1 Der Umfang der von Finanzblick zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, der Auftragsbestätigung oder einem gesonderten Leistungsverzeichnis.

3.2 Finanzblick ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.

3.3 Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von Finanzblick ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt werden.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, Finanzblick die für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

4.2 Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der Finanzblick für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung steht und befugt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen.

4.3 Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, gehen zu seinen Lasten. In diesem Fall verlängern sich Fristen für Finanzblick angemessen, mindestens jedoch um den Zeitraum der Verzögerung.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2 Rechnungen von Finanzblick sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

5.3 Bei Zahlungsverzug ist Finanzblick berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

5.4 Finanzblick ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

6. Vertraulichkeit und Datenschutz

6.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, Unterlagen und Daten vertraulich zu behandeln und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.

6.2 Finanzblick verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu verarbeiten.

7. Gewährleistung

7.1 Finanzblick erbringt seine Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und unter Beachtung des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik.

7.2 Bei Mängeln ist Finanzblick zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

7.3 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

8. Haftung

8.1 Finanzblick haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Finanzblick der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

8.3 Eine weitergehende Haftung von Finanzblick besteht nicht.

8.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Finanzblick.

9. Kündigung

9.1 Verträge mit einer festen Laufzeit können von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängern sich solche Verträge automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.

9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.